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PROFESSIONELLE ELEKTRIK

Planung und
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Professional team

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Ihr freundliches Elektro Jäger Team

Projects on time

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Best machines

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Ihr freundliches Elektro Jäger Team

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Herzlich Willkommen bei Elektro Jäger

 

Die Firma Elektro Jäger ist Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner für sämtiche Projekte auf dem Gebiet Elektrotechnik Installationen im Großraum Ulm.

Beratung, Planung und Qualität in der Ausführung ist unser Prinzip. Alles unter ständiger Kontrolle von einem qualifizierten Meister. Das spiegelt sich wider durch zufriedene Kunden und Bauherren, die sich jederzeit wieder für uns entscheiden würden.

Dank unserer breiten Erfahrung und stetigen Weiterbildung in Sachen Elektrotechnik, Automatisierung und Programmierung können wir das komplette Spektrum unserer Branche abdecken. Dadurch bleiben wir immer einen Schritt voraus und können unseren Kunden genau die Installation ermöglichen, die für ihn zugeschnitten ist. 

Auch im privaten Bereich profitieren Sie von unserem Know-how. Wir sind gerne Ihr Ansprechpartner für Neubau, Sanierung, Modernisierung, Reparatur, Wartung, Messungen VDE0100 0701/0702  und noch viel mehr….

Bei uns erhalten Sie immer die bestmögliche Lösung für Ihre individuellen Aufgabenstellungen – komplett aus einer Hand. Geht nicht, gibt es nicht. Für jedes Problem gibt es eine für sie zugeschnittene Lösung!

 


Entdecken Sie die Möglichkeiten der Elektrotechnik mit uns!... kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!

Ihr freundliches Elektro Jäger Team

Datentechnik

Datentechnik

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Netzwerkbereich errichten wir für Sie und Ihr Unternehmen Daten -und Kommunikationssysteme, welche genau auf Ihre Bedürfnisse und Ansprüche zugeschnitten sind. Sie erhalten von uns eine fachgerecht protokollierte Installation, damit Ihr Netzwerk auch nach der Konfiguration durch unseren Fachmann einfach zu verwalten ist. Des Weiteren betreuen wir Sie auch nach der Einrichtung und stehen für Änderungen der Einstellungen oder Erweiterungen zur Verfügung.

Smart Home

KNX

Gehen Sie mit der Zeit
Der KNX (EIB) Standard ist ein genormter Standard, der Sie nicht nur an einen Hersteller bindet. Er ermöglicht Ihnen jederzeit die Zustände Ihres Gebäudes abzufragen und fast nach sämtlichen Herzenswünschen zu verändern. Dadurch ist es möglich z.B. Sonnenschein und somit auch die Wärme der Sonne mit Hilfe der Einstellung der Jalousien in das Haus zu lenken und hierdurch Heizkosten zu sparen und die angenehmste Atmosphäre in den Räumen zu schaffen. Oder beim Verlassen des Hauses alle Lichter und Geräte, die man nicht benötigt, automatisch und allesamt gleichzeitig abzustellen. (Das Gebäude denkt mit.)

Our Services

Unser Service für Sie

-         - Professionelle Beratung und Durchführung

-          -Preise, die fair sind

-          -Unser Wort halten wir ein

-          -Individuelle Lösungen, extra für Sie maßgeschneidert

Schwachstromtechnik

Schwachstromtechnik

 

Wäre es nicht komfortabel zu wissen, wem Sie die Tür öffnen? Dies ist natürlich auch eine Frage der Sicherheit.

Sprechanlagen machen es Ihnen möglich, mit Ihrem Besucher zu sprechen, bevor Sie ihm per Knopfdruck die Tür öffnen. Und wenn Sie nicht daheim sind, zeigen Ihnen Video- und Sprachaufzeichnungen, wer in der Zwischenzeit vor der Tür stand.

PV Anlagen

unsere PV anlagen entsprechen einer detalierten Planung und anschliessender Ausführung wir holen das Maximale von ihren gegebenen flächen heraus.

Telekommunikation

Auch im Bereich der Telekommunikation sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner .

Es beginnt von kleinen Umzügen im privaten Bereich mit einer FritzBox und einem kleinen Home Netzwerk und geht bis hin zu Umzügen und Lösungen für Firmen. Wir verkabeln, konfigurieren und unterstützen Sie mit unserem gesamten Wissen und Erfahrung.

Kleinanlagen wie z.B. von Auerswald mit Systemtelefon richten wir Ihnen gerne im kleinen Office (Büro) ein. Bis hin  zu NAS System und VoIP Telefon ist alles machbar.

Wir beraten Sie gerne.

Entsorgung Umwelt

Wir Achten sehr auf die Ummwelt und Entsorgen die Produckte nach allen Richtlinien es wird alles sorgfaltig Getrennt.

Best tools construction

Unsere Maschienen ausrüstung und Messgeräte werden stätig gewarter und auf dem Neusten Standt gehalten

Cleanliness at work

Wir Arbeiten mit höchster sorgfalt und hinterlassen den Arbeitsplatz immer Sauber

Our Projects

Das Leben bewegt sich immer schneller wir müssen uns beruflich und privat schon genug Sorgen machen.

 

Heutzutage können wir uns von der Technik den Alltag erleichtern lassen.

Jeden Morgen daran denken alle Rollläden oder Jalousien im Haus hochzufahren,

die Heizung auf die entsprechend gewünschte Temperatur einzustellen,

beim Verlassen des Hauses kein Licht vergessen auszumachen,

alle Fenster zu schließen

und und und…

Über unser Unternehmen

Über uns

Sprechen Sie uns an!

Elektro Jäger
Kirchstr. 33
89155 Dellmensingen
(in unmittelbarer Nähe zu Ulm)

 

Telefon: 0 73 05 / 9 35 40 77
Fax:       0 73 05 / 9 35 40 55
E-Mail:   
info@elektro-jäger.de

Sie erreichen uns:

                           Mo. - Do. 7 - 17 Uhr
                           Fr.          7 - 12 Uhr

Angebot

Lassen Sie sich beraten über die tausende Möglichkeiten mit uns. Wir finden die passende Lösung für Sie. Und dies alles aus einer Hand. Wir begleiten Sie vom Beginn Ihrer Installation. Gemäß Ihren Wünschen erfolgt die Ausführung und Programmierung, ganz individuell, in der Größenordnung, wie Sie es wünschen. Egal für was sie sich entscheiden. Das Haus passt sich Ihnen an, nicht Sie Ihrem Haus. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot

Beleuchtungsanlagen

Beleuchtung und Lichttechnik

Durch den Einsatz von LED-Technik ist es möglich, Betriebskosten und Energiekosten auf Dauer zu reduzieren.

Durch die Vielzahl unserer Lieferanten sind wir in der Lage, Ihnen eine große Auswahl an Leuchten, Leuchtmitteln, Schalter- und Blleuchtungen von namenhaften Herstellern wie Brumberg, Merten und Busch-Jaeger anzubieten.

  • Außenanlagen

  • Privatgebäude

  • Industriegebäude

  • Büro

Hier sind der Kreativität und Effektivität fast kaum Grenzen gesetzt. Wir haben mit Sicherheit das passende Beleuchtungskonzept für Ihr Vorhaben. Sprechen Sie uns an.

About Construx Ltd Company

Alt- und Neubausanierung

Wir planen, installieren und erneuern die gesamte Elektroinstallation und Beleuchtung Ihres Ein- oder Mehrfamilienhauses und auch im gewerblichen und industriellen Bereich. Dabei führen wir einfache, aber auch komplexe Elektroanlagen unter Einsatz moderner BUS-Systeme, wie KNX aus. Weitere Tätigkeitsbereiche sind z.B. die Installation von zugelassenen Sicherheits- und Beleuchtungsanlagen, Sprechanlagen, SAT- und Antennenanlagen.

Wir unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Bauvorhaben und erstellen gerne ein unverbindliches Angebot.
Sprechen Sie uns an, sobald Sie Hilfe bei der Konzeptionierung Ihres Vorhabens benötigen!
Strom-, Telefon- und Kabelnetz in Wohnungen, Treppenhäusern, Kellern, Eingangsbereichen und Outdoor-Bereichen

Gewärleistung

Je um welche Vertragslage es sich handeld

übernehmen wir selbstverständlich Gewerleistung laut BGB 4 Jahre und Laut VOB 5 Jahre gerne beraten wir sie darüber.

Geschäftsbedingungen

für die Errichtung und Instandhaltung

von Elektrotechnischen Anlagen 

 

1           Geltungsbereich:

1.1       Der Auftragnehmer arbeitet nur zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen: dies gilt auch für Auftragserweiterungen und Folgeaufträge.

2           Kostenvoranschläge:

2.1       Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Für einen Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

2.2       Sämtliche technische Unterlagen einschließlich der Leistungsverzeichnisse bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und dürfen anderweitig nicht verwendet werden.

3           Angebote:

3.1       Angebote werden nur schriftlich oder über FAX bzw E-Mail erteilt.

3.2       Die Annahme eines Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.

4           Bestellungen und Auftragsbestätigungen:

4.1       An den Auftragnehmer gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Auftraggebers bedürfen, sofern diesem nicht bereits ein vom Auftragnehmer erstelltes verbindliches Angebot zugrunde liegt, für des Zustandekommen eines Vertrages der Auftragsbestätigung seitens des Auftragnehmers.

5           Preise:

5.1       Treten zwischen Vertragsabschluß und Leistungsausführung Änderungen bei den a) Lohnkosten und/oder b) Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien, sei es durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Satzung, behördlicher Empfehlung, sonstiger behördlicher Maßnahmen oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise ein, so erhöhen oder vermindern sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, es sei denn, zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate.

6           Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen:

6.1       Für vom Auftraggeber oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

6.2       Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technische Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.

7           Leistungsausführung:

7.1       Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertraglichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.

7.2       Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder der Energieversorgungsunternehmungen sind vom Auftraggeber beizubringen: der Auftragnehmer ist ermächtigt, vorgeschriebene Meldungen an Behörden auf Kosten des Auftraggebers zu veranlassen.

 

7.3       Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos geeignete Räume für die gesicherten Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

7.4       Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie ist vom Auftraggeber kostenlos beizustellen.

7.5       Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht und war dies bei Vertragsabschluß nicht bekannt, werden hierdurch anfallende Materialbeschaffung und dgl. zusätzlich verrechnet.

8           Leistungsfristen und -termine:

8.1       Vorgesehene Liefer- und Fertigstellungstermine sind für den Auftragnehmer dann verbindlich, wenn deren Einhaltung zugesagt worden ist.

8.2       Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung selbst verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände bewirkt, die vom Auftragnehmer zu vertreten sind, werden auch die verbindlich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der garantierten oder “fix” zugesagten entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn die Umstände, die die Verzögerungen bewirkt haben, nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

8.3       Beseitigt der Auftraggeber die Umstände, die die Verzögerung gemäß 8.2 verursacht haben, nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer angemessen gesetzten Frist, ist der Auftragnehmer berechtigt, über die von ihm zur Leistungsausführung bereits beigeschafften Materialien und Geräte anderweitig zu verfügen, im Falle der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern sich dann alle Fristen und Termine auch um den Zeitraum, den die Nachschaffung dieser anderweitig verwendeten Geräte und Materialien erfodert.

8.4       Bei Anlieferung wird vorausgesetzt, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerten Zugangs vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, können vom Auftragnehmer gesondert berechnet werden. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus, sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen frei bzw. passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so können die dadurch entstehenden Kosten (insbesondere Arbeitszeit und Fahrgeld) in Rechnung gestellt werden.

9           Beigestellte Waren:

9.1       Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Auftraggeber beigestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber 15 Prozent von seinen Verkaufspreisen dieser oder gleichartiger Waren zu berechnen.

9.2       Solche vom Auftraggeber beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.

 

10        Zahlung:

10.1     Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, wird ein Drittel des Preises bei Leistungsbeginn, ein Drittel nach Abschluß der Leitungsverlegung bzw. fertiger Projektsabschnitt und der Rest nach Schlußrechnung fällig.

10.2     Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung gemäß 8.2 ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen Teilrechnungen zu legen und diese fällig zu stellen.

10.3     Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluß Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Auftraggeber abhängig zu machen.

10.4     Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit solchen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist oder dass die Gegenforderungen des Auftragnehmers mit seiner Verbindlichkeit aus dem Auftrag im rechtlichen Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden sind.

11        Eigentumsvorbehalt:

11.1     Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11.2     Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder werden dem Auftragnehmer Umstände gemäß 10.3 bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.

12        Beschränkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung):

12.1     Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten ist das Verursachen von Schäden a) an bereits vorhandenen Leitungen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler b) bei Stemmarbeiten in zerrüttetem und bindungslosem Mauerwerk möglich: solche Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers.

12.2     Dem Verbrauch oder sonst dem Verschleiß unterliegende Materialien haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

13        Gewährleistung:

13.1     Für offene Mängel, die bereits bei Übergabe, Übernahme oder Inbetriebnahme der vertraglichen Leistung in die Augen fallen, findet nach Maßgabe des § 928 ABGB keine Gewährleistung statt.

13.2     Unbeschadet eines Wandelungsanspruches erfolgt die Gewährleistung durch kostenlose Behebung der nachgewiesenen Mängel in angemessener Frist: ist eine Behebung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist nach Wahl des Auftragnehmers angemessene Preisminderung zu gewähren oder ersatzweise eine gleiche Sache nachzuliefern.

 

13.3     Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe an bzw. mit Übernahme durch den Auftraggeber bzw. im Falle deren Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung: sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe bzw. Übernahme der erbrachten Leistung diese in Verwendung nehmen, so beginnt die Gewährleistung bereits ab diesem Zeitpunkt.

14        Schadensersatz:

14.1     Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an den Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat.

14.2     Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens einschließlich der Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden tritt an der Person ein oder der Auftragnehmer hat grobes Verschulden oder Vorsatz zu vertreten.

14.3     Ansprüche des Auftraggebers aus der Produkthaftung bleiben unberührt.

15        Produkthaftung:

15.1     Die erbrachten Leistungen ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung inbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen von Geräten und Anlagen oder auf Grund sonst gegebener Hinweise erwartet werden kann.16        Erfüllungsort:

16.1     Erfüllungsort ist (Sitz des Auftragnehmers).

Our Team

Wir stellen je nach Ihren Bauvorhaben ob es Gewärbe, Altbau oder Neubau ist ihnen ein Perfektet Team zusammen.

Klaus Dottarian
Bibendum lacus gralda placerat consequat sivamus
Klaus DottarianCreative Directorname@company.com
Clowd Rotaro
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Clowd RotaroElectricianname@company.com
Valdimir Corad
Bibendum lacus gralda placerat consequat sivamus
Valdimir CoradDirectorname@company.com

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